St. Martinsfest 2011 in Eisenstadt: Festakademie
Péter Erdő
Die Pfarrei
Die Veränderungen einer kirchlichen Institution
Eisenstadt, 11. November 2011
Der Begriff und die Vorgeschichte der Pfarrei
Die Pfarrei ist eine kirchliche Institution, die in Folge der Verbreitung des Christentums entstanden ist. Sie ist bestimmt keine wesentliche und unverzichtbare Einheit der Kirchenorganisation. So eine Grundeinheit ist die Diözese, die in den Texten des II. Vatikanischen Konzils sehr oft auch Ortskirche oder Teilkirche genannt wird. Die Gesamtkirche besteht in den Teilkirchen und aus den Teilkirchen. Die Pfarrei hingegen ist ein Teil einer Teilkirche. Als das Christentum im 4. und 5. Jahrhundert nicht mehr nur in den Städten, sondern auch in den Dörfern verbreitet war, stellte sich die Frage, wie man die christlichen Gemeinden der Dörfer, die manchmal von der Stadt weit entfernt waren, pastoral betreuen könne. Es gab mehrere Versuche, mehrere Alternativen. Eine Form war die Anvertrauung dieser Gemeinden an einem geweihten Bischof, der aber keine eigene Diözese hatte, und von dem Bischof der Stadt abhängig war. Diese Form war im Orient, im christlichen Osten ziemlich verbreitet. Sie hatte aber ihre Grenzen. Es bestand die Gefahr der Rivalität zwischen den geweihten Bischöfen innerhalb der Diözese. Die Chorepiskopoi, das heißt diese auswärtigen Bischöfe, standen auch in einem unsicheren Verhältnis mit dem Presbyterium, das heißt mit der Körperschaft der Priester der Diözese. Diese Schwierigkeiten werden in den Konzilskanones der Zeit reichlich belegt.
Die andere Form war, dass Diakone der Stadt in den Dörfern dienten. Sie konnten aber nicht die Eucharistie zelebrieren, und es gab auch praktische Probleme mit der Spendung anderer Sakramente. Wenn man berücksichtigt, dass die Taufe in den Ostkirchen bis heute mit der Firmung verbunden gespendet wird, was bei Erwachsenentaufen auch bei uns der Fall ist, dann wird es klar, dass für Taufe und Firmung auch ein Priester notwendig war.
Als dritte Idee kam die Lösung vor, die Gemeinde der Christen, die in einem Dorf oder in wenigen benachbarten Dörfern lebten, einem Priester anzuvertrauen. Warum erschien diese Idee am Anfang so seltsam? Weil der Priester Mitglied einer Körperschaft war, des Presbyteriums, das sich in der Stadt um den Bischof herum versammelte und den Bischof unterstützte. Wie konnte man eben diese Körperschaft zerlegen, und ihre Mitglieder weit von der Stadt aussenden? Nun- diese Spannung wurde durch zwei Institutionen gelöst: Einerseits mussten sich die Priester mehrmals im Jahr in der Stadt versammeln, und so entstand die Diözesansynode. Andererseits gab es eine kleinere Gruppe von Priestern, die im Zentrum der Teilkirche, in der Nähe des Bischofs lebten. Und so entstanden die Kapitel von Kanonikern.
Die Pfarrei war also an einem Priester anvertraut, und hatte normalerweise territoriale Grenzen. Die Definition der Pfarrei aber, die sie ganz klar als Gemeinschaft der Gläubigen bezeichnet, die vom Bischof einem Priester als eigenen Hirten anvertraut wird, ist ziemlich neu (Kan. 515 § 1 CIC). Im Mittelalter, aber auch in der Neuzeit hat man unter Pfarrei oft das Pfarrbenefiz verstanden oder das Amt des Pfarrers, manchmal das Gebiet der Pfarrei, aber direkt und ausdrücklich die Gesamtheit der katholischen Gläubigen, die auf diesem Gebiet wohnen.
Die Eigenschaften des Pfarrsystems im alten Ungarn
Im alten Ungarn schrieb ein Gesetz des heiligen Stefan vor, dass für je zehn Dörfer eine Kirche gebaut werden solle. Dieses Gesetz war nicht ganz originell. Eine ähnliche Regelung galt auch im deutschen Reich. Man sprach also nicht ausdrücklich über Pfarreien. Während des Mittelalters verbreitete sich aber das Wort plébánia als Bezeichnung der Pfarrei. Es gab Gebiete, wo die Menschen nicht in Dörfern, sondern zerstreut lebten. In solchen Gebieten baute man Kirchen und bestellte man Priester für den Gau oder für die Pieve – wie man in Italien sagte-. Auch die reichen Gutsherren der spätrömischen Zeit und des Frühmittelalters haben für ihr Gut und für ihre Leute Kirchen gebaut und sogar Priester bestellt. Sowohl die Kirche als auch die späten Quellen des römischen Rechtes betonen aber, dass die Gutsherren den Priester nicht direkt anstellen konnten, sondern vom Bischof die Ernennung eines Priesters beantragen mussten. Auf diesem Weg entstand das Eigenkirchentum und später das Patronat mit dem Präsentationsrecht des Patronatsherrn.
In Ungarn aber sprach man meistens über Dörfer oder mindestens über descensus (szállás) – das heißt ein Ort, wo man vom Pferd absteigen konnte.
Während des Mittelalters – sowohl im deutschen Raum als auch in Ungarn – hatten die Bauern der Dorfgemeinden die Ambition, eine eigene Pfarrei zu bekommen. Diese Bestrebungen sind meist nur im Spätmittelalter in Erfüllung gegangen. Zu jener Zeit waren aber die Priester relativ zahlreich. Es war also möglich, auch für die Dörfer einen Priester zu bekommen. Es ist trotzdem reichlich belegt, dass die meisten Priester auch damals in den Städten lebten. In der Stadt Ödenburg (Sopron) gab es zum Beispiel sehr viele Altaristen, die an bestimmten Nebenaltären der Kirche an bestimmten Tagen für die Seele eines Verstorbenen eine gestiftete Messe lesen sollten. Diese Stiftungsmessen bedeuteten, dass ein Priester, der mehrere solche Stiftungen bekam, davon auch leben konnte.
Die meisten Pfarrkirchen hatten in Ungarn – wie auch zum Beispiel in Tschechien – bis zum zweiten Weltkrieg einen Patron. Der Patronatsherr hatte das Präsentationsrecht und bestimmte Vorrechte in seiner Kirche. Der Patronatsherr, der Bischof, der Pfarrer und die Pfarrgemeinde waren also die wichtigsten Faktoren des Lebens der Pfarrei. In der frühen Neuzeit findet man in Ungarn an den Dorfpfarreien oft auch einen Kantor. Der Kantor (ludimagister) war ein Laie, der manchmal auch als Lehrer arbeitete. Man soll nicht vergessen, dass seit der Zeit Karls des Großen – also zu Anfang des 9. Jahrhunderts – in den Kapitularien vorgeschrieben war, dass die Pfarrer die Kinder und Jugendlichen ihrer Pfarrei auch Lesen und Schreiben lehren sollten. Dies bedeutete noch keine organisierte Schule, war aber eine treibende Kraft des späteren kirchlichen Schulwesens.
In Ungarn jedoch waren die Patronatsherren besonders im 20. Jahrhundert nicht immer Aristokraten oder Adelige. Die Felder wurden oft von anderen gekauft. Auch die Städte hatten Patronatsrechte. Manchmal sogar staatliche Ministerien und Handelsgesellschaften. Die ungarische Gesetzgebung der Vorkriegszeit verband die Rechte und Pflichten des Patronats derart mit den Immobilien, dass die Eigentümer davon nicht frei wurden. Nach dem zweiten Weltkrieg ist dann das Patronat in Ungarn gänzlich verschwunden.
Da die Pfarrei oft mit dem Pfarrbenefiz identifiziert wurde, entstand das Bedürfnis, die Gläubigen der Pfarrei organisatorisch miteinander zu verbinden -besonders nach der Befreiung der Leibeigenen im 19. Jahrhundert-. In Westungarn, etwa in der Diözese Győr, sind Pfarrgemeinden als Vereine der Gläubigen gegründet worden. Später erschienen die Pfarrgemeinden überall im Land. Besonders 1918, als Kardinal János Csernoch und die anderen ungarischen Bischöfe nicht ohne Grund fürchteten, dass die Regierung von Mihály Károlyi die Kirche nur als Verein anerkennen werde. Das französische Beispiel von 1905 war ja überall in Europa bekannt. Darum hat man die Notwendigkeit der Gründung der Pfarrgemeinden und der Pfarrgemeinderäte gespürt. Es kam aber die kommunistische Regierung von Béla Kun, und dann die Restauration. Die Kirche blieb als solche anerkannt, die Pfarrgemeinden als bürgerliche Vereine waren nicht notwendig. Sie haben aber die aktive Beteiligung der Gläubigen im Leben der Pfarrei so weit gefördert, dass die Bischöfe die Pfarrgemeinden aus pastoralen Gründen als innerkirchliche Einrichtung mit neuen Statuten organisiert haben. So gab es eine Verdoppelung der Rechtspersönlichkeit, und zwei oder sogar drei waren die kirchlichen juristischen Personen in jeder Pfarrei: Die Pfarrei im Sinne des Pfarrbenefiziums, die Pfarrgemeinde als Gesamtheit der Gläubigen, also nicht mehr als Verein, wo man eintreten und austreten konnte, sondern mit automatischer Mitgliedschaft, und schließlich die Pfarrkirche, die ebenfalls ihre Persönlichkeit hatte.
Nach dieser Vorgeschichte kamen das Zweite Vatikanische Konzil und das neue kirchliche Gesetzbuch. Der Gemeinschaftscharakter der Kirche wurde betont, und die Pfarrei – wie oben gesagt – als Gemeinschaft der Gläubigen definiert, die einem Priester als eigenen Hirten anvertraut ist, unter der Aufsicht des Bischofs.
Die Pfarreien heute
In der Nachkriegszeit wurden in Ungarn noch ganz schnell die größeren Pfarreien aufgeteilt. Auch die kleineren Dörfer und verschiedene Teile der großen Pfarreien in den Städten wurden von den Bischöfen als Pfarreien gegründet. Die hatten noch keine eigene Kirche. Die Messen wurden oft in einer Werkstatt, in einer Schule, in einer Kapelle oder anderswo gefeiert. Man hatte aber viele Priester, besonders die von den Nachbarländern geflüchteten ungarisch-sprachigen Priester und die Mitglieder der staatlich verbotenen Ordensgemeinschaften. Diese kleinen Pfarreien waren ziemlich arm. Auch die Produktionsgüter der Gläubigen wurden verstaatlicht. Die Bauern mussten in volkseigene Betriebe oder Produktionsgenossenschaften eintreten. Man konnte also nicht sagen, dass die Mitglieder oder die Gläubigen das Funktionieren der Pfarrei finanzieren. Besonders schwer – wenn nicht unmöglich – war die Renovierung der wertvollen alten Kirchen. Diese Sorge um die Gebäude war immer eine Aufgabe der Patronatsherren -der Gutsherren, der bürgerlichen Gemeinde, der Stadt. Die Kirchen wurden in Ungarn fast nie auf Grund der Spenden der Gläubigen gebaut. Dies wurde immer für fast unmöglich gehalten. Und nach dem Krieg blieb auch die Baulast ungedeckt.
Dass die Kirche tatsächlich arm geworden war, und dass die Gläubigen selbst arm waren, wusste das Regime sehr wohl. Darum hat man seit 1951 für den Unterhalt der Priester eine staatliche Bezahlung (congrua) gesichert. Auch wenn der Wert der Congrua mit der Inflation stark gesunken war, bildete diese staatliche Bezahlung doch einen Teil des Einkommens der Priester. Auch die zentralen kirchlichen Institutionen, etwa die Seminare, lebten während der sozialistischen Zeit – auch wenn nicht gänzlich – von staatlichen Unterstützungen. Es war also ein ganz allgemeiner Zustand, dass die Pfarrgemeinden nicht in der Lage waren, ihre eigene Tätigkeit zu finanzieren. Und dies war eigentlich schon immer der Fall gewesen. Vor dem Krieg war das Feld, das Benefizium die wichtigste materielle Grundlage der Dorfpfarreien. Es gab Felder für den Pfarrer, für den Kantor usw. Von Spenden allein konnte eine Pfarrei kaum überleben.
Heute bekommen die ärmeren Pfarreien – und in einigen Diözesen gehören fast alle in diese Kategorie – eine Unterstützung von der Diözese. Die Diözese hat ein relativ bescheidenes Einkommen auf Grund von staatlichen Gesetzen und Vereinbarungen mit dem Heiligen Stuhl. Diese Summe reicht für die Renovierung der wichtigen Kirchen sicher nicht aus. Für die Betriebskosten der Pfarreien ist sie aber wesentlich.
So versteht man, dass die meisten Pfarreien keine Angestellten haben. Die Religionslehrer werden auf Grund einer staatlichen finanziellen Unterstützung von der Diözese bezahlt. Die anderen Mitarbeiter sind meistens Freiwillige. Die freiwillige Arbeit ist also für die Pfarrgemeinden in Ungarn wesentlich. Es gibt in einigen Pfarreien einige Personen, die nicht vollzeitig angestellt sind, aber doch offiziell bezahlt.
1993 hat die Ungarische Bischofskonferenz Statuten für die Pfarrgemeinderäte einstimmig angenommen. In diesen Statuten wird zuerst festgestellt, dass die Kirchengemeinde ein schöner alter Name für die Pfarrei ist. Die Pfarrei wird ja im heutigen Kirchenrecht als Gesamtheit der Gläubigen definiert. So hatte es keinen Sinn, für dieselbe Gruppe von Personen zwei juristische Personen zu haben (vgl. Can. 515 § 3).
Der Vertreter der Pfarrei ist nach dem Codex Iuris Canonici der Pfarrer selbst (Can. 532). Die Pfarrgemeinderäte haben zwei Funktionen. Einerseits erfüllen sie die Rolle des Wirtschaftsrates der Pfarrei (Can. 537), und auch diejenige des Pastoralrates (Can. 536). In beiden Fällen haben sie eine beratende Funktion, die Entscheidung liegt nicht beim Rat (vgl. Can. 536 § 2). In den ökonomischen Fragen unterstützt dieser Rat den Pfarrer, kann ihm aber keine Befehle erteilen (vgl. Can 537). Praktisch ist das Wirken des Pfarrgemeinderates sehr nützlich, weil er manche Tätigkeiten der Pfarrgemeinde unterstützt und organisiert, unter der Leitung des Pfarrers. Dazu gehört zum Beispiel die karitative Arbeit, das Organisieren von Feierlichkeiten, oder sogar von Gebetsgruppen.
Mit dem Priestermangel und mit der Entvölkerung vieler kleinerer Dörfer blieben zahlreiche Pfarreien ohne Priester. Die bekannten Pfarreien werden üblicherweise einer Nachbarpfarrei anvertraut, der sie als Pfarrverweser (administrator paroecialis), oder sogar als Pfarrer leitet. Es gibt öfters auch Laienbeauftragte, die auf Vorschlag des Pfarrers vom Bischof einen Auftrag haben für eine Tätigkeit als Kommunionshelfer, oder sogar als Seelsorgehelfer. Diese Leute haben öfters auch einige Religionsstunden als Religionslehrer in der Schule. Sie arbeiten in der Pfarrei entweder als Freiwillige oder in Teilzeitarbeit. Der Staat unterstützt die pastoralen Bediensteten (Priester oder Laien), die in Dörfern arbeiten, deren Bevölkerung nicht fünftausend Seelen erreicht. Die Unterstützung, die eine Person in diesem Rahmen bekommen kann, beträgt etwa einhundert Euro pro Monat. So können einige aus mehreren Quellen (diese Unterstützung, Stundengebühr für Religionsunterricht und eine gewisse Bezahlung als Pastoralhelfer) ihren Unterhalt verdienen.
In einigen Diözesen kommt es vor, dass der Bischof die Beteiligung an der Leitung der Pfarrei einem Diakon oder einem Laien anvertraut. Diese Möglichkeit besteht auf Grund des Kanons 517 § 2. Der so ernannte Laie ist aber kein Pfarrer. Ein anderer Priester muss die pastorale Arbeit der Pfarrei leiten. Dieser Priester ist aber kein Pfarrer dieser Gemeinde, und wohnt manchmal ziemlich weit entfernt. Darum hat sich dieses Modell in den meisten Fällen nicht bewährt.
Es gibt einige Personalpfarreien in Ungarn (Can. 518). Solche Pfarreien dürfen nach dem geltenden Kirchenrecht vom Bischof gegründet werden -vor allem auf Grund der Sprache, der Nationalität oder des Ritus der Gläubigen. In Budapest gibt es zum Beispiel eine Personalpfarrei für die armenisch-katholischen Gläubigen.
Neuerdings stellte sich die Frage, ob es genügt, die vakanten Pfarreien vorübergehend dem Nachbarpfarrer anzuvertrauen. In einigen Diözesen – wie Debrecen-Nyíregyháza, Székesfehérvár, Szombathely – hat man neue Lösungen gesucht. Kirchenrechtlich gesehen geht es meistens um ein Programm der Vereinigung der Pfarreien. Dazu ist ja der Diözesanbischof berechtigt. Er muss hierzu den Priesterrat anhören (Can 515 § 2). Viele Dorfgemeinden wollen aber dabei eine gewisse Autonomie bewahren, besonders bezüglich der Verwaltung der Güter. Es geht meistens nicht um Felder und Wälder, sondern eher um Spenden und kleineren Immobilien. Die gesonderte Verwaltung der Güter einer Pfarrei ist durchaus möglich, und schon die Statuten der Pfarrgemeinderäte von 1993 (I.1.1.) sehen die Möglichkeit vor, dass eine Filialgemeinde oder ein Teil der Pfarrei einen eigenen Rat haben kann. So können die Einkünfte gesondert verwaltet werden, wenn die Empfindlichkeit der Leute eine solche Verwaltung erfordert. Meistens ist es aber einfacher, und wird genauso gut angenommen, dass die größer gewordene Pfarrei -zu der nun fünf-sechs Dörfer gehören- das alles einheitlich verwaltet, und auch die pastoralen Angelegenheiten gemeinschaftlich organisiert. Wir leben ja in einer motorisierten Welt, wo fast alle Auto fahren. In denjenigen Dörfern, in denen nur eine einzige Sonntagsmesse gelesen wird, können alte Leute und Kranke von den anderen Dörfern gut organisiert in die Kirche geführt werden, wo die Liturgie stattfindet. Und dies ist auch ein Ausdruck der Solidarität. Wie gesagt: im Hintergrund steht auch die Entvölkerung vieler Dörfer. Darum werden auch die kleineren staatlichen Schulen zugesperrt. Die kleineren Dörfer haben kein Gemeindeamt mehr, Post und ärztliche Ordination ist auch nicht mehr überall da. Eine andere, tiefergehende Frage ist, wie man den Wert retten kann, den die Dörfer darstellen. Es geht um Wirtschaft, Kultur, Heimat, sogar um die Umwelt und auch eine gewisse menschliche Atmosphäre, die in der Anonymität der Großstadt kaum zu finden ist.
Die Pfarrei und die neuen Gemeinschaften
In den letzten Jahrzehnten verbreiteten sich weltweit, so auch in Ungarn, die neuen Gemeinschaften, die sogenannten geistlichen Bewegungen. In Ungarn haben diese Bewegungen eine größere Bedeutung als im deutschsprachigen Raum. Manche Bewegungen sind von Italien, Spanien, Frankreich oder sogar Süd-Amerika gekommen, andere sind ungarischen Ursprungs. Die katholischen Vereine wurden nach dem Krieg aufgelöst, und haben heute weniger Bedeutung als im deutschsprachigen Raum. Der Verein braucht Administration. Sein Wirken ist ziemlich formal. Trotzdem gibt es einige auch von dieser Kategorie. In den Pfarreien sind jedoch die Bewegungen viel mehr verbreitet. Im Idealfall vertreten sie einen besonderen Stil der katholischen Spiritualität. Wenn sie mit der Diözese verbunden sind, können sie auch in der Katechese und in der Weitergabe des Glaubens gut mitwirken. Manche Bewegungen organisieren ihre Treffen im Pfarrhaus. Im Idealfall ist es der Pfarrer, der die Tätigkeit der verschiedenen Bewegungen koordiniert. Es kommt öfter vor, dass diese Bewegungen durch ihre Mitglieder auch im Pfarrgemeinderat vertreten sind. Dadurch gewinnt manchmal die ganze Pfarrgemeinde eine gewisse spirituelle Tiefe. Und diese Gruppen vermeiden die Isolierung, die sonst eine echte Gefahr sein kann.
Zusammenfassend kann man feststellen, dass die Pfarrei auch heute eine sehr wichtige Einheit der Teilkirche ist. Die priesterliche Leitung durch den Pfarrer gehört zu ihrem Wesen. Ihre dynamische Aktivität ist aber ohne selbstlose und kompetente Beteiligung der Laien, besonders der Freiwilligen, unvorstellbar. Wir sind allen dankbar, die durch diese Arbeit ihren überzeugten Glauben ausdrücken und die Pfarrgemeinden mit Hilfe Gottes beleben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!






